Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 848 - Dahlerdyk / Vater-Jahn-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.09.2024 bis 23.09.2024
  • Stellungnahmen 78 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 848 liegt im Krefelder Ortsteil Inrath / Kliedbruch und umfasst eine Größe von circa 8.000 Quadratmeter. Er wird im Nordwesten und Nordosten begrenzt durch rückwärtige tiefe Gartenflächen der Wohnbebauung am Dahlerdyk (Hausnummer 37 – 61b). Im Südwesten und Südosten erfolgt die Begrenzung durch Grundstücke der Wohnbebauung am Gahlingspfad (Hausnummer 54, 58a, 64a und 70b), der Vater-Jahn-Straße (Hausnummer 1 – 11) und am Dahlerdyk (Hausnummer 30 und 35).
 

Anlass und Ziele der Planung

Die Planung umfasst innerhalb eines Wohnblockes liegende Frei- und Gartenflächen, die in der Vergangenheit zum Teil als Aufenthaltsfläche genutzt wurden. Ein Investor plant hier die Ergänzung von Wohnbebauung mit insgesamt rund 41 Wohneinheiten als Geschoss-wohnungsbau.

Die Stadt Krefeld begrüßt diese Entwicklungsabsichten. Mit der Planung kann der drängen-den Nachfrage nach Wohnraum begegnet werden.
Die Schaffung neuer, dringend benötigter Wohnbauflächen auf derartigen zentralen, innenstadtnahen Flächen stellt im Rahmen der ressourcenschonenden Nachverdichtung und Innenentwicklung ein wichtiges städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes dar.

Ziele des Bebauungsplans 848 sind es,

  • die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine innerörtliche Wohnbebauung zu schaffen,
  • eine geordnete, städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten,
  • einen durchgrünten Wohnsiedlungscharakter zu bewahren sowie 
  • vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung geeignete Minderungsmaßnahmen umzusetzen.
     

Städtebauliche Konzeption
 

Bebauungskonzept

Die zur Einleitung des Bebauungsplans 848 eingereichte städtebauliche Konzeption sieht in Anlehnung an die im Umfeld vorherrschende Baustruktur die Entwicklung von zwei Zeilengebäuden mit überwiegend drei Vollgeschossen vor. Ein nordöstlicher Gebäudeteil ist niedriger ausgebildet (2 Vollgeschosse), um Brandschutzanforderungen Rechnung zu tragen. Oberhalb der Vollgeschosse ist jeweils ein Nicht-Vollgeschoss in der Dachebene geplant. Die Gebäude sind im nördlichen und östlichen Grundstücksbereich verortet, sodass auf den südlichen Grundstücksflächen vorhandener Baumbestand bestehen und ein gemeinschaftlicher Freibereich mit Spielplatz angelegt werden kann.

Im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung werden die Dächer als begrünte Flachdächer ausgebildet. Fassaden sollen ebenfalls partiell begrünt werden. Die Flachdächer gewährleisten grundsätzlich auch eine Flexibilität in der Anlage und Ausrichtung von Solarenergieanlagen, so dass eine Unterstützung der Energieversorgung der Gebäude darüber erreicht werden kann. Wohnräume und private Außenbereiche orientieren sich nach Süden und Südwesten, so dass alle Gebäude gute Voraussetzungen für die passive Nutzung der Sonnenenergie (Wärmegewinnung durch direkte Besonnung von Wohnräumen über Fensterflächen) gewährleisten.

Zur Förderung der Nahmobilität wird die Errichtung von begrünten Fahrrad-Abstellanlagen zur Unterbringung von Fahrrädern, E-Bikes und Lastenrädern beabsichtigt.

Da ein Anschluss an das Fernwärmenetz nicht möglich ist, wird an einer Energiever-sorgungskonzeption gearbeitet, die Photovoltaik, Luft-Wärmepumpen und gegebenenfalls Erdwärmepumpen als Alternativen betrachtet. Auch ein Blockheizkraftwerk wird als alternative Energieversorgung geprüft.
 

Erschließung

Die Grundstückserschließung erfolgt über die Straße Dahlerdyk und die städtischen Flurstücke 1214 und 1216. Geplant ist die Herstellung einer neuen öffentlichen Erschließungsstraße als verkehrsberuhigter Bereich, die das Plangebiet an die Straße Dahlerdyk anbindet. Die neue Straße ist im nordöstlichen Bereich der Grünfläche angrenzend an die Wohngrundstücke geplant, sodass nur die unbedingt notwendigen Flächenanteile der Grünfläche in Anspruch genommen werden müssen.
Entlang dem südwestlichen Randbereich der Grünfläche besteht heute ein Fuß- / Radweg, der den Dahlerdyk mit der Vater-Jahn-Straße verbindet. Diese Wegeverbindung soll mit Umsetzung der Planung für zu Fuß Gehende und Radfahrende erhalten bleiben und an die neue Erschließungsstraße angeschlossen werden.

In der neuen Erschließungsstraße sollen auch öffentliche Stellplätze untergebracht werden. Im Plangebiet mündet die neue Straße in einer Wendeanlage, die auch für die Befahrbarkeit mit dreiachsigen Abfallsammelfahrzeugen ausgelegt ist.

Ein verkehrlicher Anschluss an die südlich vorhandene Wohnstraße Vater-Jahn-Straße ist ausgeschlossen, so dass dieser angrenzende Wohnbereich durch die geplante Nachverdichtung verkehrlich nicht beeinträchtigt wird. Im Zusammenhang mit der neuen Wohnentwicklung soll aber im Rahmen des Planverfahrens die Einrichtung einer heute nicht vorhandenen Wendemöglichkeit für Personenkraftwagen und gegebenenfalls für Müllfahrzeuge am Ende der Vater-Jahn-Straße innerhalb der Grünfläche geprüft werden.

Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze schließen private Erschließungsflächen der geplanten Nachverdichtung an die Wendeanlage an. Diese beinhalten Besucherstellplätze, Feuerwehraufstellflächen sowie Fahrrad-Abstellanlagen.

Der ruhende Verkehr der Bewohner wird in einer gemeinsamen Tiefgarage untergebracht, deren Zufahrt im westlichen Randbereich des Plangebietes an die neue Wendeanlage anschließt. Die Tiefgarage ermöglicht den Bewohnern einen direkten barrierefreien Zugang in die jeweiligen Gebäude.
 

Freiflächen

Die städtebauliche Planung wurde darauf ausgerichtet, Baukörper, Tiefgarage und Erschließungs-flächen so anzuordnen, dass größtmögliche Grünflächen angelegt werden können und schützens-werter Baumbestand weitgehend erhalten werden kann. Dieser befindet sich insbesondere im süd-östlichen Bereich des Plangebietes.
Demzufolge sieht die städtebauliche Planung vor, den privaten ruhenden Verkehr komplett in der Tiefgarage unterzubringen. Oberirdische Erschließungsflächen wurden - soweit möglich reduziert - im nordwestlichen Grundstücksbereich angelegt. Dies gewährleistet die Umsetzung einer kompak-ten Siedlungsstruktur mit einem hohen Grünflächenanteil.
Grünflächen in den Erdgeschosszonen der Mehrfamilienhäuser werden als private Gärten den Bewohnern zugeordnet. Mit der Begrünung der Tiefgaragendecke wird die gewünschte Aufenthaltsnutzung als Gartenfläche für die Bewohner sichergestellt.
Im südlichen Grundstücksbereich ist ein gemeinschaftlich nutzbarer Freibereich für die Anwohner vorgesehen. Hier kann Baumbestand erhalten werden, eine Unterbauung findet in diesem Bereich nicht statt.

Für die erforderliche Erschließungsstraße müssen innerhalb der öffentlichen Grünfläche voraussichtlich zwei vorhandene Bäume entnommen werden. Die Entnahme ist erforderlich, da die betreffenden Bäume innerhalb der künftigen Planstraße liegen bzw. unmittelbar angrenzen. Im weiteren Verfahren wird mittels eines Baumaufmaßes für den gesamten Geltungsbereich ermittelt, welche Bäume von der Planung betroffen sein werden und inwiefern Beeinträchtigungen vermieden werden können.

 

Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Björn Gerritz

Telefon: 0 21 51 / 86-3795

Zimmer 283
 

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

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Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.
 

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
 

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Begründung
  • Links

Informationen

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