Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 846 sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.11.2024 bis 30.11.2024
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Planzeichnung

Veranstaltung am 14.11.2024 um 18.00 Uhr in der Aula der Abendrealschule Krefeld, Danziger Platz 1, 47809 Krefeld

 

Plangebiet

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 857 (Gemarkung Oppum, Flur 5) mit ca. 5.600 m² Größe und den nördlich angrenzenden Fußweg (Flurstück 858). 
Unmittelbar nördlich angrenzend befindet sich eine Parkanlage mit Kinderspielplatz. Der Fußweg übernimmt eine Verbindungsfunktion zwischen der westlichen Siedlung Weiden / Alte Flur und der östlich des Bahngleises gelegenen Siedlung Neue Flur. Umliegend ist das Gebiet von zweigeschossiger Einfamilienreihenhausbebauung sowie freistehenden Einfamilienhäusern geprägt. Das Bahngleis wird für Güterzugverkehr für das westlich gelegene Gewerbegebiet Ritterstraße / Oberdießemer Straße / Untergath / Kölner Straße genutzt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Griesbacher Straße, die durch einige Betonpoller zwischen den Kreuzungen Griesbacher Straße / Alte Flur und Griesbacher Straße / Hinter Flur unterbrochen wird. Eine Umfahrt der Griesbacher Straße für Personenkraftwagen ist dadurch nicht möglich. Dementsprechend ist die verkehrliche Situation sehr ruhig.


Anlass und Ziel der Planung

In der Präsentation zum Kita-Gipfel am 22. September 2020 wurde die Fläche unter „offene Projekte“ als Potentialfläche für eine sechsgruppige Kita genannt. In Anbetracht der hohen Anzahl an Kita-Fehlplätzen ist die Stadt gehalten, Potentialflächen für weitere Kitas zu finden. Der Bezirk Oppum/Linn benötigt laut der Kleinräumigen Bedarfsplanung 2023/2024 115 zusätzliche Plätze; diese aufgeteilt auf 70 Kinder unter drei Jahren und 45 Kinder ab drei Jahren. Die Verwaltung sucht seit langem geeignete Grundstücke in diesem Bezirk. Mit der Errichtung der Kita und dem angeschlossenen Tagespflegestützpunkt kann besonders die Angebotssituation für Kinder unter drei Jahren deutlich verbessert werden. Aktuell können in Kitas im Bezirk nur 13 Plätze für Kinder unter zwei Jahren angeboten werden (Bedarf: 96 Plätze). Da die Fläche mehrere positive Voraussetzungen für einen Kita-Standort aufweist (gute verkehrliche Erschließung, ausreichende Flächengröße, in den Siedlungsraum integrierte Lage etc.) ist die bauleitplanerische Entwicklung für diese Nutzung im Plangebiet sinnvoll. Geplant wird eine Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen sowie ein Tagespflegestützpunkt. Je nach Gruppenstruktur werden in der Kita circa 110 Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt betreut; hinzu kommen die Kinder im Tagespflegestützpunkt, welcher zusätzlich auch eine Randzeitenbetreuung ermöglichen kann.
 

Bebauungsplanentwurf

Das Grundstück an der Griesbacher Straße befindet sich im Eigentum der Stadt Krefeld und ist aufgrund seiner Lage und Größe für den Bau einer Kindertageseinrichtung gut geeignet. Daher wurde das Zentrale Gebäudemanagement mit der Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Die Lage des Baukörpers wurde in mehreren Varianten dargestellt. Die hier dargestellte Variante bildet eine optimale Anordnung des Gebäudes und Außengeländes ab. Das Gebäude ist als zweigeschossiger Riegel parallel zur Griesbacher Straße geplant. Im Erdgeschoss befindet sich auf der linken Seite ein Tagespflegestützpunkt mit separatem Eingang. Daran schließen sich Funktionsräume zur allgemeinen Nutzung wie Mehrzweckraum, Mensa, sowie Sanitäranlagen und Büroräume an. Der Haupteingangsbereich zur Kindertageseinrichtung liegt mittig. Rechts davon sind zwei Gruppen untergebracht, welche beide für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geeignet sind. Des Weiteren finden sich hier die Versorgungsküche sowie ein Therapieraum. Im Obergeschoss sind die weiteren vier Gruppen (drei davon U3-fähig) in Richtung des Außengeländes angeordnet. Auch sind hier der Personalraum sowie zwei weitere Büros platziert. Die Sanitärräume liegen straßenseitig. Beide Geschosse erhalten einen zentralen Ausgang ins Außengelände. Im Obergeschoss ist der Abgang zum Außengelände über eine fest in den Baukörper integrierte Treppe möglich. Der Balkon im ersten Obergeschoss sorgt für eine Überdachung der Terrassenbereiche unmittelbar vor den Gruppen im Erdgeschoss. Hier entstehen Außenflächen, welche auch bei schlechterem Wetter bespielt werden können. Im Sommer liefert die Auskragung eine Verschattung für die dahinterliegenden Räume. Das Außengelände wird im Fortgang der Planungen durch einen Landschaftsarchitekten überplant. Notwendige Gerätehäuser und Sonnenschutz werden ebenso eingeplant wie Spielflächen für alle betreuten Altersgruppen. Die Gesamtfläche des Grundstückes beträgt 5.509 m². Der Neubau erhält eine Grundfläche von bis zu 1.156 m². Abzüglich der Zuwegungen und Stellplatzflächen verbleibt noch ausreichend Außenspielfläche für eine sechsgruppige Einrichtung, welche bei einer maximalen Belegung von 137 Kinder circa 1.644 m² (gemäß den Vorgaben des LVR) beträgt. Die ungefähre Grundflächenzahl (GRZ) beträgt zwischen 0,2 - 0,3. Südlich des Gebäudes werden 8 Stellplätze vorgehalten, einer davon ist barrierefrei. Da ein Teil der Stellplätze mit einer PV-Anlage überdacht werden soll, erfolgt die Festlegung des Standortes bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
 

Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Sebastian Eickeler

Telefon: 0 21 51 / 86-3748

E-Mail: s.eickeler@krefeld.de

Zimmer 272

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.
 

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Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.
 

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.


Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Planentwurf FNP
  • Verwaltungsvorlage
  • Amtlicher Lageplan
  • Gestaltungskonzept
  • Schnitt Griesbacher Straße Erdgeschoss/Obergeschoss
  • Klimawirkungsprüfung

Informationen

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