Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 859 (V) - Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.01.2025 bis 24.02.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Wichtiger Hinweis: Die ursprünglich für den Zeitraum vom 20.01.2025 bis 20.02.2025 vorgesehene Veröffentlichung wird kurzfristig auf den nachfolgenden Zeitraum verschoben. Die entsprechende erneute Bekanntmachung erfolgt am 23.01.2025 im Krefelder Amtsblatt.

 

Veröffentlichung vom 24.01.2025 bis 24.02.2025


Plangebiet

Das etwa 7.440 m² große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird derzeit im Norden durch die Grundstücke zwischen Beginenweg und Tönisberger Straße, im Süden durch die St. Huberter Landstraße, im Osten durch die Tönisberger Straße und im Westen durch Grundstücke am Beginenweg begrenzt.


Anlass und Ziele der Planung

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 19.09.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Bankfiliale sowie von drei Wohngebäuden und einem gemischt genutzten Gebäude als Fortsetzung des 1. Bauabschnittes zu schaffen. Über den Antrag wurde im Rahmen der Vorlage zum Einleitenden Beschluss (Vorlage-Nr. 5416/23) des Bebauungsplanes Nr. 859 (V) entschieden. Die Volksbank Krefeld eG plant den Abbruch der derzeit auf dem Grundstück bestehenden Filiale sowie den Neubau der Filiale und eine Neubebauung der rückwärtigen Flächen. Seitens der Stadt Krefeld wird die Planung begrüßt. Es besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden. Das geplante Vorhaben trägt dazu bei, bestehende Dienstleistungen zu sichern, die Angebotsvielfalt im Plangebiet zu erweitern sowie das StadtteilzentrumHüls zu erhalten und zu stärken.

Ziele des Bebauungsplanes 859 (V) sind

  • eine behutsame Nachverdichtung einer bereits erschlossenen innerstädtischen Fläche zu fördern,
  • die planungsrechtlichen Grundlagen innerhalb eines gemischt genutzten Quartiers für eine Folgenutzung und Neubebauung des Plangebietes zu schaffen,
  • eine Wohnbebauung und eine neue Bankfiliale zu errichten,
  • die Bestandsbebauung an der St. Huberter Landstraße zu sichern und
  • eine randliche Fläche im Süden gemäß den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes 488 als öffentliche Verkehrsfläche für zukünftige Nutzungsoptionen zu sichern.


Bebauungs- und Nutzungskonzept

Im Süden des Plangebietes wurde der 1. Bauabschnitt bereits genehmigt und umgesetzt. Dieser umfasst zwei Wohn- und Geschäftshäuser mit 20 Wohneinheiten, zwei Arztpraxen und einer Praxis für Physiotherapie sowie die Tiefgarage. Die Gebäude wurden dreigeschossig und mit einem Staffelgeschoss umgesetzt.
Nun plant der Vorhabenträger die Entwicklung des 2. Bauabschnittes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches. Vorgesehen sind der Abriss und Neubau einer Bankfiliale sowie die Errichtung von 29 Wohneinheiten in drei Mehrfamilienhäusern und einem gemischt genutzten Gebäude (Büro und Stellplätze für die Bank im Erdgeschoss und Wohnen im 1. und 2. Obergeschoss).
Das neue Bankgebäude soll als eingeschossiger Pavillon errichtet werden (siehe VEP, Haus 7). Daran schließt im Norden ein Gebäuderiegel (Haus 6) mit drei Vollgeschossen an. Damit ist das geplante Gebäude niedriger, als die bestehende Bankfiliale an der Tönisberger Straße. Im rückwärtigen Bereich, westlich der neuen Bankfiliale, ist ein Wohnhaus (Haus 3) geplant, das dem südlich angrenzenden 1. Bauabschnitt entsprechend drei Vollgeschosse zuzüglich eines Staffelgeschosses erhalten soll. Im nordwestlichen Grundstücksbereich sind zwei weitere Wohngebäude (Haus 4 und 5) mit zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss vorgesehen. Alle Gebäude werden analog dem 1. Bauabschnitt (Häuser 1 und 2) mit einem Flachdach versehen. Mit der Entwicklung des 2. Bauabschnittes gemäß der Vorhabenplanung können im Plangebiet in Summe mit dem 1. Bauabschnitt insgesamt 49 Wohnungen realisiert werden.


Erschließungs- und Verkehrskonzept

Die entlang der bestehenden Straßen Tönisberger Straße und St. Huberter Landstraße angeordneten Gebäude (Häuser 1, 2, 6 und 7) werden direkt über die genannten öffentlichen Straßen erschlossen. Die rückwärtigen Gebäude (Häuser 3, 4 und 5) sind über Wegeverbindungen zu erreichen, die nördlich des Hauses 6 und zwischen der neuen Bankfiliale (Haus 7) und dem Bestandsgebäude (Haus 2) an die Tönisberger Straße anschließen. Während der nördliche Zugang ausschließlich Fußgängern und Notfallfahrzeugen vorbehalten ist, erschließt der Zugang südlich der neuen Bankfiliale die 15 oberirdischen Patienten-Stellplätze für die vorhandenen Praxen, die zentral im Plangebiet angeordnet sind. Diese Stellplätze waren im Bestand an anderer Stelle im Innenbereich vorhanden und werden im Zuge der Umsetzung lediglich neu angeordnet.
Die neue Bankfiliale erhält 10 Kundenparkplätze im Erdgeschoss des Hauses 6, mit Zufahrt von der Tönisberger Straße. Die vorhandene Tiefgarage mit Zufahrt von der St. Huberter Landstraße westlich des Bestandsgebäudes (Haus 1) soll im Zuge der Planung von aktuell 64 Stellplätze auf insgesamt knapp 90 Stellplätze erweitert werden. Aus der Tiefgarage können die neuen Gebäude – wie bereits im 1. Bauabschnitt – über separate Zugänge erreicht werden. Die über den Beginenweg anzufahrende Stellplatzanlage auf der zum Plangebiet gehörenden Teilfläche im Nordwesten wird auf vier Garagen reduziert, welche auch zukünftig ausschließlich über den Beginenweg erreicht werden können.
Damit werden im Plangebiet deutlich mehr Stellplätze geschaffen, als gemäß aktueller Stellplatzsatzung herzustellen sind. In der Tiefgarage ist ein Überschuss von rund 25 Stellplätzen zu verzeichnen, womit auch Stellplätze für eine externe Vermietung vorgehalten werden können.
 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Begründung zum Bebauungsplan. Die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes 488 finden Sie auf der Seite des Geoportals Bebauungspläne im Geoportal.


Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Andre Sagawe

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

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Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.


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