Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.01.2025 bis 20.02.2025
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Planzeichnung

Veröffentlichung vom 20.01.2025 bis 20.02.2025
 

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplanes 840 liegt im Stadtbezirk Krefeld-Süd, nördlich der B 57 Untergath. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 50.000 m². Umgrenzt wird die Fläche

  • im Norden durch eine öffentliche Grünfläche an der Feldstraße beziehungsweise die Geltungsbereichs-grenze des rechtskräftigen Bebauungsplanes 291 2. Änderung,
  • im Osten durch die äußere Grenze der Straße Bäkerpfad,
  • im Süden durch den zur Straße B 57 Untergath gehörenden Fuß- und Radweg und
  • im Westen durch die rückwärtigen Grenzen der an der zur B 57 Untergath gehörenden Stichstraße gelegenen Grundstücke beziehungsweise einer öffentlichen Grünfläche.
     

Anlass und Ziele der Planung

Die Fläche des Plangebietes ist nach dem derzeitigen Planungsrecht eine Fläche, die zur Erweiterung beziehungsweise zur Neuansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt werden kann. Der bisherige Grundstückseigentümer hat das bisherige Planungsrecht baulich - mit Ausnahme des Parkplatzes, der Kantine und des Verwaltungsgebäudes -
nicht umgesetzt. Das Potential der Fläche blieb mehrheitlich ungenutzt.
Mit einem Eigentümerwechsel der in Rede stehenden Flächen wird eine städtebauliche Neustrukturierung des Plangebietes angestrebt. Die Fläche soll als zukunftsorientierter Gewerbestandort entwickelt werden. Erheblich belästigende Gewerbebetriebe im Sinne einer Industriegebietsfestsetzung sollen nicht (mehr) ermöglicht werden.

Folgende städtebauliche Zielsetzungen sollen durch den Bebauungsplan 840 verfolgt werden:

  • die Erschließung von zukunftsorientierten Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf,
  • die Sicherung von Erweiterungsflächen bestehender Gewerbebetriebe und Sicherung von Ansiedlungs-flächen für neue Gewerbestandorte,
  • die Schaffung von Arbeitsplätzen,
  • die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
  • der sparsame Umgang mit Grund und Boden und
  • die Inanspruchnahme von Flächen im Innenbereich und dadurch Schutz von Flächen im Außenbereich.

Um die städtebaulichen Ziele des Vorhabens zu sichern, ist die Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungs-planes der Stadt Krefeld erforderlich. Dazu wird der Flächennutzungsplan über die 9. Änderung geändert. Gleichzeitig ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad - erforderlich. Die Aufstellung der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanänderung) und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) soll im Parallelverfahren erfolgen.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Das städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung des Gewerbegebietes in zwei Teilgebiete vor, ein nördliches und ein südliches. Der Bebauungsplan 840 - Untergath / westlich Bäkerpfad - soll als Angebotsplan entwickelt werden, um die verschiedenen Nutzungsansprüche bedarfsgerecht steuern zu können. Mit großzügigen Baufenstern kann auf unterschiedliche Nutzungsansprüche flexibel reagiert werden.
 

Erschließungskonzept

Die Haupterschließung erfolgt über den östlich gelegenen Bäkerpfad, der heute schon die bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe erschließt. Der Bäkerpfad soll zukünftig von der Untergath aus auf einer Länge von circa 150 m als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden, an deren Ende eine Wendeanlage ergänzt wird. Die Weiterführung des Bäkerpfades soll anschließend weiterhin als private Verkehrsfläche erfolgen. Untergeordnet ist das Plangebiet auch über den vorhandenen Stich der Untergath angeschlossen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten (VSU GmbH, 29.08.2022, aktualisiert 22.08.2024) erarbeitet, das für die nun vorliegende Planung aktualisiert wurde. Inhalt der Aktualisierung ist die Berücksichtigung des Wegfalls der inneren Erschließung und der Anbindung eines Teils des Gewerbegebietes ausschließlich über den Stich Untergath sowie die inzwischen beschlossenen Stellplatzsatzung.

Entwässerungstechnisch ist das Gebiet erschlossen: de Schmutzwassereinleitung erfolgt in einen Schacht an der Ecke Fütingsweg / Siemensstraße, das Regenwasser wird entweder vor Ort versickert (Dachflächenwasser) oder in die bestehende Kanalisation in der Straße Alte Untergath eingeleitet (Niederschlagswasser von Verkehrsflächen und weiteren versiegelten Flächen - nicht Dachflächen). Für die Einleitung von belastetem Niederschlagswasser von den Gewerbeflächen wird eine maximale Einleitmenge je Hektar Gewerbegrundstücksfläche festgesetzt. Dadurch wird beabsichtigt, dass im Sinne des Hochwasserschutzes bei Starkregenereignissen die bestehende Kanalisation nicht überlastet wird und die Gefahr von Rückstauereignissen auf den Gewerbeflächen minimiert wird.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Begründung zum Bebauungsplan.


Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Iris Adams

Telefon: 0 21 51 / 86-3734

Zimmer 286
 

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Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.


Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

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