Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Fluchtlinienplan 540 - Ackerstraße –

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.03.2025 bis 14.04.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Veröffentlichung vom 14.03.2025 bis 14.04.2025


Plangebiet

Der Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes 540 umfasst etwa 44.000 m² und wird im Osten durch ein Autohaus an der Straße Bökendonk, im Süden durch die Gebäude des Bildungszentrums des Baugewerbes sowie den Flächen des Kleingartenanlage Buschdonk, im Norden durch die Hafelsstraße selbst und im Westen durch die Verlängerung der
Straßenflucht Am Herbertzhof begrenzt.
 

Anlass und Ziele der Planung

Die in den vergangenen Jahren stattgefundene Entwicklung im Bereich der Hafelsstraße zeigt deutlich auf, dass bisher keine Ansiedlungen im Sinne des Zentrenkonzepts erzielt werden konnten. Dies ist unter anderem auf eine starke
Konkurrenzsituation zu zentrenrelevanten Nutzungen zurückzuführen, die sich häufig aufgrund zumeist deutlich höherer Flächenproduktivitäten im Wettbewerb um geeignete Standorte durchsetzen. Aufgrund der Lage und Erschließung der Sonderlage Süd hält die Stadt Krefeld am planerischen Ziel der Ansiedlung großflächiger, nicht zentrenrelevanter Einzelhandelsbetriebe fest. Außerdem sind die Zielsetzungen der Landes- und Regionalplanung und des Flächennutzungsplans weiterzuverfolgen und umzusetzen . Zu diesem Zweck wird derzeit eine Neuauflage des Zentrenkonzepts der Stadt Krefeld erarbeitet . Dieses steht allerdings voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2025 für Beurteilungszwecke zur Verfügung.

Die im vorliegenden Fluchtlinienplan 540 - Ackerstraße - festgesetzten Verkehrsflächen in der Verlängerung der Straße Am Herbertzhof widersprechen einer geordneten städtebaulichen Nutzung von Teilen des Fachmarktzentrums südlich der Hafelsstraße im Hinblick auf Gewerbeansiedlungen entsprechend des Zentrenkonzeptes. Die Gebäude genießen Bestandsschutz. 

Aus stadtplanerischen Erwägungen heraus wird auch in Zukunft eine Realisierung dieser, bereits im Jahre 1917 favorisierten, Verlängerung der Straße Am Herbertzhof nicht angestrebt. Zur Vorbereitung einer nachgelagerten bauleitplanerischen Einzelhandelssteuerung für den gesamten Bereich der Sonderlage Süd ist neben der Aufhebung des hier vorliegenden Fluchtlinienplans 540 - Ackerstraße - ein parallel durchzuführendes Teilaufhebungsverfahren des angrenzend befindlichen Fluchtlinienplans 403 - Untergath von Dießemer Bruch bis Heckschenstraße - von Nöten, so dass die Konkretisierung der Planungsziele in der Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan 675 erfolgen kann.

Unter Bezugnahme der vorgenannten Gründe ist die Aufhebung des Fluchtlinienplans 540 - Ackerstraße - Ziel dieses Verfahrens.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Begründung zum Fluchtlinienplan.  


Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontakt

Harald Leimkühler

Telefon: 0 21 51 / 86-3745

Zimmer 287
 

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutz Beteiligung NRW Stadt Krefeld

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.
 

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.
 

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Planbegründung

Informationen

Übersicht
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Links
zum Seitenanfang