Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 863 - Wilhelmshofallee / Jentgesallee / Richard-Strauss-Straße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.03.2025 bis 31.03.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veranstaltung am 20.03.2025 um 18.00 Uhr im Gemeindesaal der Gemeinde Herz-Jesu, Friedrich-Ebert-Straße 164,  47800 Krefeld


Plangebiet

Das Plangebiet liegt südlich des Stadtwaldes und ist geprägt durch eine villenartige Bebauung im Wesentlichen aus der Zeit zwischen 1930 und 1950 mit starker Durchgrünung und zum Teil breiten Alleestraßen. Vorherrschend ist die Wohnnutzung. Im Plangebiet ist eine Straßenrandbebauung vorherrschend.
Südlich der Wilhelmshofallee befinden sich Mehrfamilienhäuser und Büros als bis zu viergeschossige Gebäude und Einfamilienhäuser mit bis zu zwei Geschossen. Östlich der Jentgesallee und nördlich der Richard-Strauss-Straße besteht die Bebauung vor allem aus ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern. Die Grundstücke im Plangebiet sind sehr groß, die meisten zwischen 1000 und 2000 qm. Prägend sind auch die großen Gärten mit teilweise altem Baumbestand.


Anlass und Ziele der Planung

Bereits seit langer Zeit bestehen immer mal wieder von verschiedenen Grundstückseigentümern Absichten zu einer baulichen Verdichtung einerseits, andererseits das Interesse eines Großteils der Grundstückseigentümer am Erhalt der Gartenflächen und Ablehnung weiterer Bebauung. Bestrebungen, durch Bauleitplanung den Gebietscharakter zu sichern und gleichzeitig eine maßvolle, angepasste Innenentwicklung zu ermöglichen, konnten bisher nicht umgesetzt werden.

Als Ergebnis eines Gerichtsverfahrens musste nun im August 2024 ein positiver planungsrechtlicher Vorbescheid für eine Bebauung hinter dem Wohnhaus an der Jentgesallee 43 erteilt werden. Um nun die weitere städtebaulich angepasste Innenentwicklung zu ermöglichen, soll ein Bebauungsplan neu aufgestellt werden.

Ziele des Bebauungsplans 863 sind es,

  • den villenartigen Charakter der Bebauung im Gebiet zu sichern
  • eine angemessene Umgebung für Haus Lange Haus Esters zu gewährleisten
  • in geringem Umfang die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Innenentwicklung zu schaffen
  • planungsrechtliche Sicherheit über den Umfang möglicher Neubebauung zu schaffen,
  • die prägenden großzügigen Grün- und Gartenflächen zu bewahren sowie
  • vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung geeignete Minderungsmaßnahmen umzusetzen.
     

Bebauungsplanvorentwurf

Der Bebauungsplanvorentwurf sieht die Sicherung des baulichen Bestandes sowie eine der umgebenden Struktur angepasste Innenentwicklung mit vier freistehenden Wohngebäuden vor. Entsprechend der überwiegenden Wohnnutzung im Plangebiet, aber auch vorhandenen Büros ist die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.

Die Erschließung der neuen Bebauung ist über einen bereits vorhandenen Stichweg von der Wilhelmshofallee geplant. Der Stichweg ist mit 4 m Breite ausreichend dimensioniert um die Erschließung zu gewährleisten und ist als private Verkehrsfläche angedacht. Im Bereich zwischen den Häusern erfolgt eine Aufweitung zum Wenden und als gemeinschaftliche Fläche zwischen den Gebäuden. Vorgesehen ist hier auch die Errichtung von vier Stellplätzen als Besucherplätze oder als Ersatz für die bisher in diesem Bereich vorhandenen Stellplätze.

Die für die Innenentwicklung vorgesehene Fläche umfasst circa 5000 qm. Im Blockinnenbereich sind insgesamt vier freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen, was vier Wohneinheiten entspricht. Da planungsrechtlich nur die Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten möglich ist, könnten bis zu acht Wohneinheiten entstehen. Die Einfamilienhäuser weisen ein Vollgeschoss zuzüglich eines Nicht-Vollgeschosses mit Flachdach auf und sollen zudem durch eine Höhenfestsetzung beschränkt werden. Entsprechend der umgebenden Bebauungsstruktur sieht der Vorentwurf Gebäudeflächen von über 200 qm vor.

Die Unterbringung der Autos der künftigen Bewohner erfolgt über Garagen auf dem eigenen Grundstück. Der Vorentwurf sieht auf jedem Baugrundstück eine Doppelgarage vor, in deren Vorbereich weitere Abstellmöglichkeiten bestehen.
Die Grundstücke der Einfamilienhäuser sollen begrünt und soweit mit der geplanten Bebauung vereinbar, vorhandene Bäume möglichst erhalten werden. Sofern der Erhalt nicht möglich ist, sollen zu fällende Bäume gemäß Baumschutzsatzung ersetzt werden.

Im Sinne des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung werden die Dächer der Häuser und Garagen als begrünte Flachdächer ausgebildet und die Dachbegrünung im Bebauungsplan über eine entsprechende Festsetzung abgesichert. Die Flachdächer gewährleisten grundsätzlich auch eine Flexibilität in der Anlage und Ausrichtung von Solarenergieanlagen, so dass eine Unterstützung der Energieversorgung der Gebäude darüber erreicht werden kann. Bei den freistehenden Gebäuden können Wohnräume und private Außenbereiche nach Süden und Südwesten orientiert werden, so dass alle Gebäude gute Voraussetzungen für die passive Nutzung der Sonnenenergie (Wärmegewinnung durch direkte Besonnung von Wohnräumen über Fensterflächen) gewährleisten. Darüberhinausgehende Festsetzungen zur Begrünung oder zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren geprüft.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich hinterlegten Begründung zum Bebauungsplan.



Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

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  • Verwaltungsvorlage
  • Klimawirkungsprüfung

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