Bebauungsplan Stadt Krefeld Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 861 (V) - Johanneshöfe -

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 28.03.2025 bis 11.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen

Kontakt

Sara Abbaszadeh

Telefon: 0 21 51 / 86-3747

Zimmer 280
 

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutz Beteiligung NRW Stadt Krefeld

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

 

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.
 

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.
 

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren

Speicherdauer/Löschfristen
Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

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