Entwicklungssatzung Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025 der Stadt Krefeld

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.04.2025 bis 09.05.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2025

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025 der Stadt Krefeld
 

Veröffentlichung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vom 14.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025
 

Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, mit dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Veröffentlichung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an die §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bei einem Einzelhandels- und Zentrenkonzept, wenn es vom Rat beschlossen wird, handelt es sich um ein städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch, das bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Ein solches Konzept ist Voraussetzung für eine sachgerechte Planung zur Steuerung des gesamtstädtischen Einzelhandels und hat insbesondere folgende Aufgaben bzw. Zwecke:

  • Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Rahmen der bauleitplanerischen Umsetzung zur Einzelhandelssteuerung und für die Beurteilung von Einzelvorhaben
  • Einschätzung von möglichen Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf zentrale Versorgungsbereiche entsprechend ihrer Hierarchie
  • Lenkungen von Einzelhandelsentwicklungen auf geeignete Standorte und Unterbindung städtebaulicher Fehlentwicklungen

Seit der Fortschreibung des Zentrenkonzeptes im Jahr 2014 haben sich die Einzelhandelslandschaft, das Konsumverhalten, aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundlagen der Einzelhandelssteuerung verändert. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und zukünftige Entwicklungen steuern zu können, wird das Zentrenkonzept 2014 der Stadt Krefeld als Einzelhandel- und Zentrenkonzept 2025 fortgeschrieben.

Inhalte des Konzeptes sind die Markt- und Standortanalyse, Überprüfung und Anpassung der Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt Krefeld und des Standorts- und Sortimentskonzepts sowie die Erarbeitung eines Nahversorgungskonzepts. Ein weiterer zentraler Punkt ist außerdem die Überprüfung und Anpassung der zentralen Versorgungsbereiche. Des Weiteren ist ein gesamtstädtisches Steuerungsschema für die Ansiedlung von Einzelhandel entwickelt worden, welches die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche sichert.

Zentrale Zielsetzungen des Konzepts sind:

  • Erhalt und zur Stärkung der Einzelhandelszentralität und- vielfalt des Oberzentrums
  • Stabilisierung und Attraktivierung des Hauptzentrums Innenstadt
  • Stärkung und Optimierung der wohnortnahen Versorgung durch Aufstellung eines Nahversorgungskonzepts
  • Steuerung des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
  • Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach städtebaulichen Kriterien
  • Sicherung der Gewerbegebiete für Handwerk und Gewerbe
     

Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025 kann während der gesamten Veröffentlichungsfrist auch persönlich eingesehen werden.
 

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08:30 bis 12:30 Uhr           Do.: 14:30 bis 16:00 Uhr.
 

Ort: Stadtverwaltung Krefeld,

Geschäftsbereich V -  Stabsstelle Innenstadt, Stadthaus,

Konrad-Adenauer-Platz 17, 1.Etage, Zimmer 110 - 112.

Postanschrift:

Stadtverwaltung Krefeld, Geschäftsbereich V

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld.

 

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen.

Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach dem Abwägungsprozess eine persönliche Abschlussmitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme versendet werden kann.

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme.
 

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung im Hauptportal des Beteiligungsportals (https://beteiligung.nrw.de/portal/krefeld/informationen/datenschutz) sowie der Homepage der Stadt Krefeld (https://www.krefeld.de/de/serviceportal/datenschutz/ bzw. https://service.krefeld.de/datenschutz) zu entnehmen.

Kontakt

Katharina Hagen

Telefon: +49 2151 86-1059

Raum 110
 

Anschrift:

Stabsstelle Innenstadt, Geschäftsbereich V

Konrad-Adenauer-Platz 17

47803 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung  

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unseres Online-Angebots ist uns wichtig. Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über die von uns erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten auf dieser Plattform informieren.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und BDSG (neu). Weiterhin unterliegt die Stadt Krefeld dem Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), die durch uns beauftragte IT NRW unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) 2018 (BDSG neu).
 

1. Verantwortlicher

Der Oberbürgermeister

Geschäftsbereich V – Stabsstelle Innenstadt

Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld

Tel.: 02151 86-1059

E-Mail: innenstadt@krefeld.de
 

2. Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Krefeld

Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld,

Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110

E-Mail: datenschutz@krefeld.de
 

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld erarbeitet in eigener Verantwortlichkeit ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Dieses dient nach Beschluss durch den Rat der Stadt Krefeld der Steuerung des gesamtstädtischen Einzelhandels im Rahmen von Bauleitplanverfahren und Bauvorhaben.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird in Anlehnung an §3 und §4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet, um eine geordnete und dokumentierte Beteiligung sicherzustellen und um Hinweise, Anregungen oder Stellungnahmen sachgerecht prüfen und einordnen zu können. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

4. Verarbeitete Datenkategorien

- Name, Vorname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse (optional)
- Inhalt der Stellungnahme
- ggf. Organisation oder Institution (bei Trägern öffentlicher Belange)
 

5. Empfänger der Daten

Ihre Daten werden ausschließlich intern für dieses Verfahren zur fachlichen Auswertung durch die zuständige Stelle der Stadt Krefeld (hier Stabsstelle Innenstadt) und mit der Sache befasste Fachbereiche verarbeitet und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach dem Abwägungsprozess eine persönliche Abschlussmitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme versendet werden kann. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt im Auftrag der Stadt Krefeld nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, jedoch ohne die Veröffentlichung von Adressdaten.

Stellungnahmen ohne Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme.
 

6. Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name und Adresse) werden gemäß den Anforderungen der Rechts- und Nachweispflichten für öffentliche Verfahren gespeichert.

  • Die Daten werden für die Dauer des Verfahrens sowie zur Dokumentation und rechtlichen Absicherung gemäß den Vorschriften des Archivgesetzes NRW, der kommunalen Aufbewahrungsfristen und der DSGVO gespeichert.
  • Eine Löschung erfolgt spätestens nach 10 Jahren, sofern keine archivwürdigen Unterlagen vorliegen.
  • Reine Kontakt- oder Adressdaten ohne archivierungsrelevanten Bezug werden nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf etwaiger Rechtsbehelfsfristen gelöscht, i.d.R. nach 1–3 Jahren.
     

7. Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.

Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf:

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung (Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.
 

8. Aufbewahrungsfrist für Adressdaten beteiligter Bürger

Adressdaten beteiligter Bürger sollen nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Ablauf etwaiger rechtlicher Fristen für maximal drei Jahre aufbewahrt werden, sofern sie nicht als Teil einer archivwürdigen Stellungnahme dauerhaft gespeichert werden müssen.

Stellungnahmen mit wesentlichem Einfluss auf das Verfahren können dauerhaft archiviert werden, wobei die personenbezogenen Daten ggf. zu anonymisieren sind, sofern diese für die Dokumentation nicht zwingend erforderlich sind.
 

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung im Hauptportal des Beteiligungsportals (https://beteiligung.nrw.de/portal/krefeld/informationen/datenschutz) sowie der Homepage der Stadt Krefeld (https://www.krefeld.de/de/serviceportal/datenschutz/ bzw. https://service.krefeld.de/datenschutz) zu entnehmen.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang