Bebauungsplan Stadt Bocholt Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes 2-N1, 8. Änderung, Im Feld

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 22.04.2024
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Abgrenzung zum Änderungsbereich 2-N1

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung im Rahmen

der 8. Änderung des Bebauungsplanes 2-N1 für den Bereich südlich der Straße Im Feld, westlich der Grünfläche Ecke Büngerner Straße / Birkenallee, nördlich der Straße Birkenallee und östlich des Gebäudes Im Feld Haus-Nr. 22 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 23.08.2023 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 8. Änderung des Bebauungsplanes 2-N1 für den Bereich südlich der Straße Im Feld, westlich der Grünfläche Ecke Büngerner Straße / Birkenallee, nördlich der Straße Birkenallee und östlich des Gebäudes Im Feld Haus-Nr. 22 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

  • geringfügige Erweiterung der überbaubaren Fläche
  • Anpassung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl an die aktuellen Wohnbedürfnisse.

Die frühzeitigen Beteiligungsschritte sind inzwischen abgeschlossen. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes  ist nunmehr im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Der Entwurf zum Bebauungsplan  mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 18.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024 im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:

montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:

montags, mittwochs, donnerstags                                                     von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3108 (Frau Meiering) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1006020 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871/953-3106 (Herr Scholt)
Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 01.03.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Schlaghecken
Stadtkämmerin

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3106 (Herr Scholt)
Fax: 02871 953-9530

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