Bebauungsplan Stadt Bocholt Erneute Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes 7-N2, 17. Änderung, Elsenpass 2 und 4

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 21.03.2024 bis 08.04.2024
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 7-N2

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die erneute Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die erneute öffentliche Auslegung im Rahmen

der 17. Änderung des Bebauungsplans 7-N2 im Bereich des Elsenpasses 2 und 4 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplans

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 23.03.2022 in Kenntnis der Begründung die Einleitung der 17. Änderung des Bebauungsplans 7-N2 im Bereich des Elsenpasses 2 und 4 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch mit Berichtigung des Flächennutzungsplans mit folgender städtebaulicher Zielsetzung:

• Schaffung von Wohnbauflächen

• Erweiterung des Angebots von Kindertagesbetreuung

• Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen.

Nach der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Wegnahme der Festsetzung zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers
  • Aufnahme des Allgemeinen Hinweises zum Artenschutz

Die Verfahrensunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes 7-N2 sind nunmehr erneut im Internet zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls erneut zu beteiligen.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt. Der Entwurf zum Bebauungsplan 7-N2 mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 21.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 erneut im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt erneut öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten neben der Veröffentlichung im Internet:

vormittags:

montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:

montags, mittwochs, donnerstags                                                     von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3108 (Frau Meiering) möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1006163 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt

E-Mail: stadtplanung@bocholt.de

Telefon: 02871-953-3132 (Frau Cox)

Fax: 02871-953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht vorbereitet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bestehen ebenfalls nicht. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im Planbereich und näheren Umfeld sind Störfallbetriebe nicht bekannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

Bocholt, den 11.03.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3132 (Frau Cox)
Fax: 02871/953-9530

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