Öffentlichkeitsbeteiligung Bezirksregierung Düsseldorf Verkehr und Mobilität

Flughafen Düsseldorf: Antrag auf Planfeststellung "Kapazitätserweiterung" in der Fassung vom 15.12.2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2026 bis 16.10.2026
  • Stellungnahmen 2 Einwendungen
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Flugbetrieb FH DUS copyright FDG Düsseldorf

Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 16.02.2015 in der Fassung vom 15.12.2025 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses

Offenlage des geänderten Antrags vom 02.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat zum 15.12.2025 eine geänderte Fassung ihres Antrags auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses vom 16.02.2015 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, vorgelegt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens (Vorhaben) ist im Wesentlichen weiterhin die Zulassung  

  • baulicher Maßnahmen, nämlich Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage durch die Herstellung von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiterer Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen und
  • betrieblicher Änderungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage wie auch die flexible Nutzung beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs.

Ferner wird die Erteilung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse beantragt.

Abweichend von ihrem ursprünglichen Antrag vom 16.02.2015 begehrt die Flughafen Düsseldorf GmbH im Wesentlichen nicht mehr die Streichung des geltenden „Flugbewegungsdeckels“ von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Als weitere Änderung zum ursprünglichen Antrag sollen innerhalb dieser Begrenzung nunmehr bis zu 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr sowie mindestens 3.000 sonstige Flugbewegungen zulässig sein.

Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3e Abs. 1 Nr. 2, 3c Satz 1 u. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung, die vor dem 16.05.2017 galt (nachfolgend: UVPG a.F.).

Zum Vorhaben ist die Öffentlichkeit bislang zweimal beteiligt worden. Das erste Mal fand im Zeitraum März 2016 bis April 2017 die Öffentliche Auslegung und mündliche Erörterung der ursprünglichen Antragsunterlagen (1. Anhörungsverfahren) und von Mai bis Juni 2020 die Öffentliche Auslegung geänderter und ergänzender Antragsunterlagen (2. Anhörungsverfahren) statt.

Der nunmehr zum 15.12.2025 geänderte Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH erfordert mit Blick auf die entsprechend angepassten Pläne und sonstigen Unterlagen, u.a. zu den Umweltauswirkungen nach § 6 UVPG a.F., eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 Satz 3 u. 4 UVPG a.F.).

Ablauf der öffentlichen Auslegung im Internet und in den Kommunen:

Die geänderten Unterlagen werden für die Dauer eines Monats vom 02.09.2026 bis einschließlich 01.10.2026 (Auslegungsfrist) für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Jede Person, deren Belange durch die in den geänderten Unterlagen dargestellten Inhalte (Ergebnisse, Tatsachen, Bewertungen) erstmals oder stärker berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist erheben.

Gelegenheit zur Einwendung besteht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Einwendungsfrist), das ist bis einschließlich 15.10.2026 (Posteingang).

Einwendungen:

Das Anhörungsverfahren ist ein förmlicher Teil des besonderen Verwaltungsverfahrens (Planfeststellung) und unterliegt besonderen gesetzlichen Vorgaben:

1. Einwendungsfrist

Jede Person, deren Belange durch die in den geänderten Unterlagen dargestellten Inhalte (Ergebnisse, Tatsachen, Bewertungen) erstmals oder stärker berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist erheben.

Gelegenheit zur Einwendung besteht bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (Einwendungsfrist), das ist bis einschließlich 15.10.2026 (Posteingang).

2. Empfängerin der Einwendungen

Einwendungen sind bitte über dieses Portal abzugeben oder mit Angabe des Aktenzeichens 26.03.01.01- PFV DUS

bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf oder bei einer der folgenden Kommunen zu erheben: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Krefeld, Korschenbroich, Meerbusch, Moers, Mülheim a. d. Ruhr, Neuss, Ratingen, Tönisvorst, Willich.

3. Inhalt und Form der Einwendungen

Einwendungen müssen

  1. den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen und
  2. innerhalb der o.g. Einwendungsfrist bei den o.g. Stellen zum Aktenzeichen 26.03.01.01-PFV DUS entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift (s. auch Ziffer V. 2) erklärt werden.

Schriftliche Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den vollständigen Vor- und Nachnamen, die vollständige Anschrift in lesbarer Form sowie die Unterschrift enthalten. Dies gilt auch für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen.

Neben dem postalischen Weg sind Einwendungen auch auf elektronischem Wege möglich:

In elektronischer Form erhobene Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.

Zulässige elektronische Wege sind:

- Einwendung direkt in diesem Portal

- verschlüsselte E-Mails und Übermittlung von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) über die folgende Adresse: poststelle@brd.sec.nrw.de

Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und bleibt daher unberücksichtigt.

WICHTIG: Die bereits in den Jahren 2016 und 2020 durchgeführten Anhörungsverfahren eingebrachten, zulässigen Einwendungen und Stellungnahmen bleiben erhalten und müssen nicht erneut vorgebracht werden. Sie sind vollumfänglich gültig und weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. 

4. weitere Hinweise für Sie:

  1. Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf die hier vorgelegten Antragsunterlagen beschränkt. Anderweitige, nicht die aktualisierten Unterlagen betreffende Einwendungen, auch grundsätzlich gegen die Maßnahme gerichtete Einwendungen, können ausgeschlossen werden.
  2. Die Abgabe einer Einwendung zur Niederschrift ist nur persönlich und nach vorheriger Anmeldung (Terminvereinbarung) möglich. Die Kontaktdaten der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie direkt unter Informationen und im dortigen Bekanntmachungstext. Kontakt-Informationen zu den Kommunen finden Sie auf den Homepages der oben genannten Kommunen.
  3. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).
  4. Für den Fall des Vorbringens gleichförmiger Eingaben wird auf § 17 VwVfG NRW ausdrücklich hingewiesen:                                                                                       

Bei Anträgen und Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren die unterzeichnende Person als Vertretung der übrigen Unterzeichnenden, die darin mit ihrem Namen und ihrer Anschrift als Vertretung bezeichnet ist, soweit sie nicht von ihnen als bevollmächtigte Person bestellt worden ist. Vertretung kann nur eine natürliche Person sein (§ 17 Abs. 1 VwVfG NRW). Gleichförmige Eingaben können unberücksichtigt bleiben, wenn sie die in § 17 Absatz 1 Satz 1 VwVfG NRW genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder wenn die Vertretung keine natürliche Person ist.

  1. Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichnende ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder nur unleserlich angegeben haben. Dies gilt auch für Einwendungen von Familien (s. Ziffer IV.3.b).
  2. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung evtl. entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  3. Die Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG NRW erfolgte bereits durch die im Vorfeld erfolgte Bekanntmachung. Deren etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen sind ebenfalls bei den in der Bekanntmachung bezeichneten Stellen innerhalb der angegebenen Einwendungsfrist vorzubringen.
  4. Äußerungen zu diesem Verfahren - sei es schriftlicher oder mündlicher Art -, die vor Auslegung des Antrags an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Düsseldorf oder die Kommunen gerichtet worden sind, können nicht als Einwendung im Verfahren berücksichtigt werden.
  5. Über alle Einwendungen und sonstigen Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW – Planfeststellungsbehörde – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwendenden und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  6. Im Anhörungsverfahren übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und unter Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung unter dem Link: https://www.brd.nrw.de/Datenschutzbestimmungen. sowie spezielle Hinweise zu Anhörungsverfahren des Dezernats 26 unter dem Link: https://www.brd.nrw.de/Themen/Verkehr/Luftverkehr/Flughaefen-und-plaetze.  Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten als betroffene Person, die auf Anfrage auch schriftlich oder mündlich erläutert werden. Das in diesem Verfahren als Verwaltungshelfer und somit als Auftragsverarbeiter im Sinne Art. 28 DSGVO beauftragte Unternehmen ist die Probiotec GmbH, Schillingstr. 333 in 52355 Düren.

Unter Informationen finden auch nochmals den vollständigen Text der Bekanntmachung mit allen wichtigen Hinweisen zu diesem Verfahren.

Gegenstände

Kontakt

Frau Silke Dlugosch

E-Mail: dez26.pfv@brd.nrw.de

Datenschutzerklärung

Für das Verfahren "Flughafen Düsseldorf - Antrag auf Planfeststellung einer Kapazitätserweiterung" gelten neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen zum Beteiligungsportal folgende Hinweise:

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

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Bezirksregierung Düsseldorf 

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Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie per E-Mail oder unter der Adresse

Bezirksregierung Düsseldorf

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Cecilienalle 2

40474 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211 475-2220

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2. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

Im Rahmen des Verfahrens werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen durch das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf – sofern angegeben – verarbeitet:

  • Stammdaten (z. B. Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Adressdaten (z. B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
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  • Grundbuchdaten (z. B. Grundbuch-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Sonstige Eigentumsangaben
  • Sonstige mit personenbezogenen Daten verknüpfte Äußerungen bzw. Mitteilungen

Die Daten werden dabei in eine Eingabemaske eingegeben, an uns übermittelt und gespeichert. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit und ohne Begründung für die Zukunft widerrufen. Verarbeitungen bis zu Ihrem Widerruf bleiben davon unberührt.

2.1 Wer erhält die Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden genutzt bzw. weitergegeben an den/die:

  • Mitarbeitenden des Dezernates 26 (Anhörungsbehörde) und weiterer Dezernate der Bezirksregierung Düsseldorf (sofern geboten und erforderlich),
  • Mitarbeitenden des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV), Referat II-5 (Planfeststellungsbehörde) und  weiterer Referate des MUNV (sofern geboten und erforderlich),
  • im Verfahren zu beteiligenden öffentlichen Stellen (soweit geboten und erforderlich),
  • Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO,
  • Antragstellende/ Vorhabenträger (soweit geboten und erforderlich)
  • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (soweit geboten und erforderlich)
  • externes Unternehmen (Verwaltungshelfer) als Auftragsverarbeiter i. S. v. Art. 28 DSGVO, hier: Probiotec GmbH, Schillingsstr. 33, 52355 Düren 

2.2 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie es unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich ist. Aufgrund der geschichtlichen Bedeutung ist die allgemeinverbindliche Aufbewahrungsfrist in diesem Verfahren dauerhaft. Die Unterlagen werden zudem dem Landesarchiv zur Archivierung angeboten.

3. Rechte der betroffenen Person

Soweit personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, sind Sie betroffene Person gemäß der DSGVO. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte für Sie:

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, Auskunft über ihre beim MHKBD verarbeiteten personenbezogenen Daten und insbesondere über ihren Verarbeitungszweck sowie ihre Speicherdauer zu erhalten.
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO: Dieses Recht umfasst, unrichtige personenbezogene Daten korrigieren oder unvollständige personenbezogene Daten vervollständigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, personenbezogene Daten löschen zu lassen. Daten können gelöscht werden, wenn die Verwendung zu dem bestimmten Zweck nicht mehr notwendig ist, die erteilte Einwilligung widerrufen wurde oder die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dem Löschungsbegehren dürfen keine Rechtsgründe entgegenstehen, wie sie insbesondere in Artikel 17 Abs. 3 DSGVO aufgezählt werden.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO: Die Betroffenen haben das Recht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuschränken.
  • Recht auf die Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen bereitstellen zu lassen.
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung ihrer vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten zu widersprechen.
  • Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Artikel 22 DSGVO: Die betroffene Person hat das Recht, einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung- einschließlich Profiling- beruhenden Entscheidung nicht unterworfen zu werden, sofern kein Ausnahmegrund nach Absatz 2 dieser Vorschrift greift.
  • Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligungserklärung: Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, ihre erteilte Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen.

Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den oben genannten Verantwortlichen wenden.

Recht auf Beschwerde:

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
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Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie unter: 

https://www.brd.nrw.de/Datenschutzbestimmungen

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