Anonyme Meldungen im Mängelmelder
Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, den Mängelmelder niederschwellig nutzen zu können. Daher haben wir den Mängelmelder auch ohne Registrierungspflicht oder generelle redaktionelle Prüfung und Freigabe eingerichtet. In der jetzigen Form sind jedoch völlig anonyme Meldungen ohne Nennung eines Namens oder einer E-Mailadresse möglich.
Um nicht gänzlich anonyme Meldungen zu erhalten, bitten wir um Prüfung, ob das Feld der E-Mailadresse ähnlich wie bei Dialogverfahren auf Mandantenseite konfiguriert werden kann. So können die Mandanten entscheiden, ob sie die Angabe der E-Mailadresse im jeweiligen Meldeverfahren als verbindlich vorgeben möchten und die Nutzer können weiterhin weitgehend anonym bleiben.
Anonyme Nutzer können keine Rückmeldungen per Mail erhalten, sehen aber erledigte Meldungen durch die Standardeinstellungen nur dann, wenn der Nutzer auf den Button alle Filter löschen klickt. Das wird von einigen nicht korrekt interpretiert und sie finden daher die öffentliche Rückmeldung nicht. Wir würden gern sicherstellen, dass jede Rückmeldung die Adressaten auch erreicht. Wir würden daher begrüßen, wenn Sie die Mailadressen in Meldeverfahren konfigurierbar gestalten.
geändert von
Hauptorganisation (Moderator)
am 1. März 2023