Mängelmelder Stadt Rheda-Wiedenbrück Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Rheda-Wiedenbrück

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.12.2023 bis 03.01.2024
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Rheda-Wiedenbrück ist von der Lärmkartierung

an den Hauptverkehrsstraßen

  • Bundesautobahn A2
  • Bundesstraßen B61, B64 und B 55
  • Landesstraßen L568 (Herzebrocker Straße ab der Straße "Auf der Schulenburg", die Wilhelmstraße entlang bis einschließlich Gütersloher Straße) und L791 (Nordring, Ostring bis Varenseller Straße)

erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW[2] erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück  hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird. Diesen können Sie ebenfalls im linken Teil der Seite herunterladen und einsehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans auf der linken Seite. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Klicken Sie auf den Button Ihre Meldung nach diesem Text
  2. Wählen Sie die relevante Lärmkarte oben rechts im Kartenausschnitt über das entsprechende Icon (24h-Pegel für Hauptverkehrsstraßen. Machen Sie sich mit der Bedeutung der unterschiedlichen Farben vertraut:
  3. Verschieben oder vergrößern Sie den Kartenausschnitt bei Bedarf
  4. Markieren Sie einen Ort mit der Maus in der Karte oder suchen Sie eine bestimmte Adresse, auf den / die sich Ihr Hinweis bezieht
  5. Teilen Sie uns Ihre Meinung in den entsprechenden Textfeldern mit. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig und dient lediglich dem am Eingabefeld beschriebenen Zweck.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.rheda-wiedenbrück.de/umwelt-bauen-verkehr/stadtentwicklung/laermaktionsplanung/ bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

 


[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

  Meldungen

Kategorie Standardmeldung Status Neu

Autobahnlärm A2/B64

Ort 33378 Rheda-Wiedenbrück, In der Schiffheide

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich in Bezug auf den Autobahnlärm der A2 insbesondere bei Ostwind an Sie wenden. Der Lärm stellt ein großes Problem für uns als Anwohner dar und beeinträchtigt die Lebensqualität erheblich. Ich schlage vor, dass eine Lärmschutzwand am Zubringer B64 und den fehlenden Bereichen der A2 gebaut wird, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Laut einer Studie des Bundesumweltamtes sind Lärmschutzwände eine wirksame Methode zur Reduzierung von Lärm. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bau von Lärmschutzwänden teuer sein kann und es auch andere Methoden zur Lärmminderung gibt, wie z.B. die Verwendung von lärmminderndem Asphalt. Vielleicht gibt es hier die Möglichkeit diesen Asphalt zu nutzen da die Autobahn ja direkt durch das Stadtgebiet führt. Auch eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit könnte hier helfen. Ich hoffe, dass meine Stellungnahme hilfreich ist und dass Sie Maßnahmen ergreifen werden, um die Lärmbelastung in der Umgebung zu minimieren. Gruß A.Rosengarten

Kontaktperson

Herr Leonard Südbrock
E-Mail: leonard.suedbrock@rh-wd.de

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