Verfahren Stadt Alsdorf Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplan Stufe 4 – Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 2 - Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Alsdorf

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.04.2024 bis 11.05.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Allgemeines:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Die Stadt Alsdorf ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Dazu sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen: Eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Offenlage (Auslegung) mit Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit und anderen Behörden (Phase II der Öffentlichkeitsbeteiligung).

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeitraum vom 06.02.2024  bis zum 07.03.2024 über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung (u. a. mit Hilfe einer digitalen Karte) gegeben.

In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans vom 10. April bis zum 11. Mai mit Gelegenheit zur Stellungnahme vorgesehen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Finalisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan endgültig aufgestellt und unter www.alsdorf.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Kontaktperson

Stadt Alsdorf

Herr Georg Felkel 

Telefon 02404 50387

E-Mail: georg.felkel@alsdorf.de

Herr Uwe Schulz

Telefon 02404 50354

E-Mail: uwe.schulz@alsdorf.de

AVISO GmbH

Dr.-Ing. Christiane Schneider

FON: +49 0241/470358-1;

christiane.schneider@avisogmbh.de

Dipl.-Ing. (FH) Sabine Turhan

FON: +49 0241/470358-6;
sabine.turhan@avisogmbh.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (Datenschutz | Beteiligung NRW Stadt Alsdorf). Es werden keine zustätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

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