Bebauungsplan Stadt Bocholt Frühzeitige Beteiligung

Änderung des Bebauungsplanes 4-10, 3. Änderung Gewerbegebiet Holtwick

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.06.2024 bis 10.07.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Abgrenzung des Bebauungsplanes 4-10, 3. Änderungsplan

Bekanntmachung der Stadt Bocholt

über die beabsichtigte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes 4-10, Gewerbegebiet Holtwick im Bereich nördlich der Dinxperloer Straße (L 606), westlich der Hamalandstraße (L 602) und östlich der Hamalandstraße im Bereich des Grundstückes Hamalandstraße Haus-Nr. 2

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschloss am 06.06.2018 die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 4-10, Gewerbegebiet Holtwick im Bereich nördlich der Dinxperloer Straße (L 606), westlich der Hamalandstraße (L 602) und östlich der Hamalandstraße im Bereich des Grundstückes Hamalandstraße Haus-Nr. 2.

Der Beschluss zur Einleitung der Bebauungsplanänderung ist bereits am 03.08.2018 öffentlich bekannt gemacht worden.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Die frühzeitige Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung wird nun mit folgender städtebaulicher Zielsetzung durchgeführt:

  • Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Sinne des von der Stadtverordnetenversammlung am 22.12.2021 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes (1. Fortschreibung)
  • Ausschluss von Gastronomiebetrieben sowie Neuansiedlung von Versammlungs- und Partyräumen zur Wahrung der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes
  • Ausschluss von Freizeit- und Sportnutzungen (z.B. Paintball, Lasertag, EscapeRooms, Fitnessanlagen) zur Wahrung der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes
  • Planung einer neuen Straßenverkehrsfläche in Richtung Norden für mögliche Erweiterungsabsichten des Gewerbegebietes
  • Kleinteilige Erweiterung der Baugrenzen von 5 m auf 3 m im Bereich der Wendeanlagen und entlang der Grünflächen im Bereich des Gewässers Nr. 140 sowie im südöstlichen Bereich (Hamalandstraße Hausnr. 2)
  • Aktualisierung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete der Gewässer Nr. 100 und Nr. 140 (Nachrichtliche Übernahme)
  • Aktualisierung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
  • Aktualisierung und Ergänzung der Hinweise zum Bebauungsplan.

Der Öffentlichkeit wird daher in der Zeit vom 07.06.2024 bis einschl. 10.07.2024 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu der Planung zu äußern.

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes werden im Internet veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Planunterlagen darüber hinaus zu den untenstehenden Auslegungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Bocholt im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt öffentlich ausliegen.

Auslegungszeiten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung:

vormittags:
montags, mittwochs, donnerstags, freitags                                      von 08.00 – 12.30 Uhr

nachmittags:
montags, mittwochs, donnerstags                                                     von 14.00 – 17.00 Uhr

Hinweis: Außerhalb der genannten Zeiten sind telefonische Terminabsprachen zur Einsichtnahme unter 02871-953-3105 (Herr Buschmann) möglich.

Während der Beteiligungsfrist können zu diesem Plan Stellungnahmen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/bocholt/beteiligung/themen/1007255 sowie https://www.bocholt.de/bauleitplanung

abgegeben werden.

Für die Abgabe einer Stellungnahme über das Onlineportal Beteiligung NRW verwenden Sie bitte den angegebenen Link, um sich mit Ihren nach der Registrierung erhaltenen persönlichen Nutzerdaten anzumelden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch weiterhin unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:

Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871-953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871/953-9530

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Zu gegebener Zeit wird eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung, die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB, nach Bekanntmachung im Bocholter Borkener Volksblatt und auf der Seite https://www.bocholt.de/bekanntmachungen durchgeführt. Auch während der Veröffentlichung im Internet können Sie prüfen, ob Ihre Belange ausreichend berücksichtigt wurden und ggf. eine (weitere) Stellungnahme abgeben.

Bocholt, den 28.05.2024

Der Bürgermeister
In Vertretung

Dipl.-Ing. Zöhler
Stadtbaurat

Kontaktperson

Stadt Bocholt
Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
E-Mail: stadtplanung@bocholt.de
Telefon: 02871 953-3104 (Frau Overkamp)
Fax: 02871 953-9530

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