Viele Verantwortliche und niemand fühlt sich zuständig.
Wir haben es bewusst vermieden, an einem Vorgang die Definition mehrerer Verantwortlicher zu ermöglichen, weil dadurch die sehr realisische Möglichkeit entsteht, dass sich niemand für eine Meldung verantwortlich fühlt, da sie ja noch an einige weitere Bearbeiterinnen gesendet wurde und sie dadurch unbearbeitet bleibt oder deren Bearbeitung deutlich verzögert wird.
Für die Absicherung von Vertretungsregeln empfehlen wir die Einrichtung von Benutzeraccounts, in denen Funktionspostfachadressen genutzt werden. In der Regel existieren für die Bearbeitung solcher Funktionspostfächer ohnehin organisatorische Festlegungen, wer die dort eingehenden Nachrichten bearbeitet und wer im Vertretungsfall die Bearbeitung übernimmt.
Ein Weiterleiten einer gesichteten Meldung an eine andere Person ist innerhalb des Systems durch den Wechsel des aktuellen Bearbeiters und außerhalb des Systems durch die Funktion "Weiterleiten per E-Mail" jederzeit möglich.
geändert von
Sächsische Staatskanzlei | Projektleitung Beteiligungsportal
am 18. Mai 2022