Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 780 - Neuer Weg / Geldernsche Straße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.09.2024 bis 18.10.2024
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Planzeichnung

Plangebiet

Der circa 26.250 m² umfassende Geltungsbereich wird im Nordosten durch die Geldernsche Straße und im Nordwesten durch die Straße Neuer Weg begrenzt. Im Südwesten grenzt das Plangebiet an den Kaiser-Wilhelm-Park und im Südosten an die Grundstücke von gewerblichen Nutzungen.


Anlass und Ziele der Planung

Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt und entwickelt werden. Aufgrund der teilweise ungenutzten, jedoch zwischenzeitlich zurückgebauten, Hallen und der brachliegenden Flächen ergibt sich städtebaulich das Erfordernis einer geordneten Entwicklung und Neuordnung.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 780 ist es,

  • die ungenutzten gewerblichen Flächen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen,
  • die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mischbebauung als Innenentwicklung zu schaffen, hierzu gehört insbesondere die Verlagerung der industriellen Nutzung im nördlichen Bereich an der Geldernsche Straße,
  • die östlich und südöstlich angrenzenden Gewerbebetriebe inkl. ihrer Entwicklungsper-spektiven zu berücksichtigen und zu erhalten,
  • die Grünanlage des Kaiser-Wilhelm-Parks für den Fuß- und Radwegeverkehr über eine direkte Achse an die Geldernsche Straße anzubinden,
  • einen Standort für eine Kita zu berücksichtigen,
  • den Bestand der Verwaltungsgebäude an der Straße Neuer Weg zu schützen und
  • die Erschließung zu sichern.

Zum Zeitpunkt der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 780 im Mai 2017 lag das Ziel „die Grünanlage des Kaiser-Wilhelm-Parks auszudehnen“ vor, welches nun zur Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanes durch die Ziele „die Grünanlage des Kaiser-Wilhelms-Parks für den Fuß- und Radwegeverkehr über eine direkte Achse an die Geldernsche Straße anzubinden“ und „einen Standort für eine Kita zu berücksichtigen“ ersetzt wird. Hintergrund ist der Bedarf an Kita-Plätzen im Stadtgebiet, weshalb bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Oktober 2018 zwei Konzeptvarianten vorgestellt wurden, in denen die besagte Fläche für eine Kita vorgesehen wurde. Zwar ist die Errichtung der Kita an der Straße Neuer Weg, ganz in der Nähe des Plangebietes auf dem Gelände des Betriebshofes, in den nächsten Jahren absehbar, jedoch kann der Bedarf der Stadt Krefeld hierdurch nicht komplett gedeckt werden. Zudem werden innerhalb des Plangebietes über 200 neue Wohneinheiten geschaffen, wodurch neuer Bedarf entsteht. Die südliche Fläche bietet sich für die Errichtung einer Kindertagesstätte an, da diese für die Schaffung von Außenbereichsflächen der Kita besonders geeignet und zugleich aufgrund des Zuschnitts der Fläche für eine anderweitige Bebauung eher ungeeignet ist. Gleichzeitig kann dieser Außenbereich begrünt werden, sodass zumindest indirekt eine Erweiterung des Parks erfolgt.

 

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Die erforderlichen Abbrucharbeiten westlich der Bahntrasse wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Die gewerbliche Halle nordöstlich der Bahntrasse wird zukünftig abgerissen und ebenso wie der westliche Teilbereich für eine städtebauliche Neuentwicklung herangezogen. Aus diesen Gründen sieht der Bebauungsplan die Festsetzung von Mischgebieten vor.

Es handelt sich um eine aufgelockerte Bebauung mit Punkthäusern und Zeilenbauten, letztere orientieren sich vorrangig zu den lärmbelasteten Seiten. Aus Gründen des Immissionsschutzes und der Integration in den Bestand ist eine drei- bis viergeschossige Bebauung zuzüglich eines Nicht-Vollgeschosses mit Flachdach vorgesehen. Das Bestandsgebäude am Neuer Weg sowie die Bahntrasse bleiben erhalten. Für das Bestandsgebäude wird hier eine Weiternutzung als Büro- und Dienstleistungsstandort angestrebt.

Das Bebauungskonzept greift im Norden des Plangebietes die in der Umgebung bereits vorhandene Blockrandbebauung sowie Straßenflucht auf und knüpft baulich an den Bestand an.

Aufgrund der Lage und Vorprägung des Gebiets werden ein urbaner Charakter der Neubebauung und eine entsprechende mischgebietstypische bauliche Dichte angestrebt.

In dem, dem Bebauungsplan zugrundeliegenden, Planungskonzept sind circa 220 Wohneinheiten vorgesehen. Eine genaue Anzahl wird sich nachfrageorientiert im Planvollzug ergeben. Grundsätzlich gilt es, den ausgewogenen Charakter der Mischnutzung zu erfüllen. Mischgebiete setzen die Gleichwertigkeit von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe voraus. Angestrebt wird ein Mischungsverhältnis von circa 40 % für gewerbliche Nutzungen und circa 60 % für die Wohnnutzung.

Aufgrund des gesamtstädtischen Bedarfs an Betreuungsplätzen soll innerhalb des Plangebietes eine Kita entstehen. Zum 31.12.2023 fehlten 1.241 Kita-Plätze im gesamten Stadtgebiet. Hinzu kommt der durch die neu entstehenden Wohnungen im Geltungsbereich aufkommende Bedarf an Kita-Plätzen, da mit einem nicht unerheblichen Anteil an Wohnraum für junge Familien zu rechnen ist.

Daher ist in der südlichen Spitze des Plangebietes die Realisierung einer Kindertagesstätte in einem zweigeschossigen Gebäude vorgesehen. Eine Vereinbarung zur Herstellung und zum Betrieb der Kindertagesstätte wird im städtebaulichen Vertrag getroffen.

 

Erschließungs- und Verkehrskonzept

Aufgrund der lokalen Situation wird die aktuelle Erschließungssituation des Plangebietes von den Straßen Geldernsche Straße im Nordosten und Neuer Weg im Nordwesten beibehalten, da ein Anschluss für den Personenkraftwagen-Verkehr nach Osten und Süden nicht möglich ist. Im Rahmen der konzeptionellen Bearbeitung wird jedoch ein Ausbau der Fuß- und Radwegeverbindungen zum Kaiser-Wilhelm-Park berücksichtigt.

Für den Teilbereich westlich der Bahntrasse wird die Erschließung von der Straße Neuer Weg ausgehend über eine private, 7,50 m breite, innere Erschließung sichergestellt; davon zweigen zwei weitere jeweils 5,0 m breite private Stichstraßen ab. Die Zufahrt erfolgt zwischen den bestehenden und geschützten Alleebäumen, weshalb zum Schutz dieser Bäume unmittelbar nach Befahren des Plangebietes eine Abzweigung erforderlich ist. Nach der Abzweigung befindet sich eine Zufahrt zur Gemeinschaftstiefgarage, die den Großteil der westlichen Plangebietshälfte unterbaut. Unmittelbar neben dieser Tiefgaragenzufahrt soll die Zufahrt zu einer bereits im Bestand vorhandenen Stellplatzfläche erfolgen, über die im Einbahnstraßensystem das Plangebiet zwischen den Bestandsgebäuden wieder auf die Straße Neuer Weg verlassen werden soll. Im Bedarfsfall wäre durch die Breite von 5,0 m auch ein Begegnungsverkehr zwischen zwei Pkw möglich.

Direkt westlich der Bahntrasse wird die Ausfahrt aus der Gemeinschaftstiefgarage auf die Straße Neuer Weg verortet (Zu- und Abfahrt aus der Tiefgarage erfolgt im Einbahnstraßensystem).

Aus der Tiefgarage werden Bewohner, Beschäftigte und Besucher über Treppenhäuser sowie über Fahrstühle einen direkten Zugang zu den jeweiligen Gebäuden erhalten.

Der östlich der Bahntrasse gelegene Teil des Plangebietes wird zum einen durch eine 7,50 m breite, öffentliche Erschließungsachse zwischen der Geldernsche Straße und der Gleisanlage erschlossen. Am Ende dieser öffentlichen Straße wird sich eine für Müllfahrzeuge ausreichend groß dimensionierte Wendeanlage befinden. Die Versorgung der Ostseite mit Stellplätzen erfolgt ebenfalls über eine Tiefgarage. 

Mit der Planung einher geht auch die Verlagerung der Bahnquerung für Fußgänger und Radfahrer. Diese ist Planungsgegenstand, um eine direkte Verbindung vom Kaiser-Wilhelm Park zur Geldernsche Straße zu schaffen und den Park an das Plangebiet sowie den Kita-Standort anzubinden.
 

Grün- und Freiraumkonzept

Zwar können durch die Neubebauung und insbesondere durch den Bau der Tiefgaragen nur vereinzelt Gehölze erhalten werden, jedoch soll sich der Charakter des innerstädtischen Areals durch die Schaffung von Grünflächen in unbebauten Bereichen, durch Dachbegrünung sowie durch Baumneupflanzungen im Sinne eines qualitativen Wohnumfelds positiv entwickeln. Trotz der weitgehenden Unterbauung des Mischgebietes durch Tiefgaragen ist die Planung darauf bedacht, eine ansprechende Gestaltung der nicht überbauten Flächen herbeizuführen.

Innergebietliche Wegeverbindungen zwischen den Gebäuden werden als private Wege innerhalb des Mischgebietes im Rahmen des Planvollzugs angelegt.

Vom Kaiser-Wilhelm-Park ausgehend wird eine öffentliche Fuß- und Radwegeanbindung, mit Kreuzung der Bahnlinie, Richtung Nordosten das Plangebiet bis zur Geldernsche Straße durchlaufen.

Bei Ansiedlung einer Kindertagesstätte sind entsprechende Freiflächen bereitzustellen, die jedoch nicht öffentlich zugänglich sind. Auf dem Kita-Grundstück sowie in der weiteren Umgebung sind ergänzend Mulden-Rigolen-Elemente vorgesehen.

 

Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kontaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Andre Sagawe

Telefon: 0 21 51 / 86-3744

Zimmer 280
 

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld

Im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Angaben zu personenbezogenen Daten.
 

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, E-Mail: fb61@krefeld.de, Tel.: 02151 3660-3700, Fax: 02151 3660-3754.

Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47998 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Tel.: 02151 86-1997, Fax: 02151 86-2110.
 

Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
 

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Tel.: 0211 38-4240.

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Planbegründung
  • Niederschrift Bürgeranhörung
  • Formblatt klimatische Auswirkungen
  • Archäologische Sachverhaltsermittlung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Bodenuntersuchungen, Zusammenfassung 2023
  • Orientierende Altlastenuntersuchung 2019
  • Anlagen zur orientierenden Altlastenuntersuchung 2019
  • Orientierende Altlastenuntersuchung 2010
  • Entwässerungskonzept
  • Anlagen zum Entwässerungskonzept
  • Klimaanalyse
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen
  • Links

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