Bebauungsplan Stadt Krefeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 843– nördlich Berliner Straße / südliche Zoo-Erweiterung –

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.09.2024 bis 18.10.2024
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Plangebiet BP 843

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bockum des Stadtbezirks Krefeld-Ost und beinhaltet einen bestehenden Teilbereich im Süden des Krefelder Zoos sowie eine Fläche südlich der Osttribüne des Grotenburg Stadions. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst etwa 31.000 m² und wird im Osten durch das Wohngebiet an der Vadersstraße und im Süden durch die Berliner Straße begrenzt. Im Westen verläuft die Abgrenzung zum Teil durch die Flächen des Parkplatzes und des ehemaligen Kunstrasenplatzes im Süden und zum Teil entlang der Osttribüne des Grotenburg-Stadions. Der Kunstrasen-platz wurde zwischenzeitlich zurückgebaut. Im Norden endet der Geltungsbereich inmitten des Zoogeländes.


Anlass und Ziele der Planung

Die Verwaltung plant die Bereitstellung einer etwa 4.000 m² großen Fläche aus städtischen Grundstücken zugunsten der Erweiterung des Zoos beziehungsweise der Verwirklichung des „Artenschutzzentrum Affenpark“, in deren Rahmen bereits der Wiederaufbau des Affenhauses erfolgt. Die entsprechende Erweiterungsfläche befindet sich zwischen der Osttribüne des Grotenburg-Stadions und der Berliner Straße. Die Fläche wurde zuletzt durch einen Sport- sowie Parkplatz genutzt. Der Kunstrasenplatz wurde jedoch zwischenzeitlich zurückgebaut und die Parkplatzfläche wird vorläufig für die Baustelleneinrichtung durch den Zoo genutzt.

Die geplante Zoo-Erweiterung nördlich der Berliner Straße entspricht nicht der derzeitigen Zielsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 318 – Nordwestlich Berliner Straße, Ecke Vadersstraße – mit Rechtskraft vom 27.03.1970. Das Zoogelände selbst ist als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Tierparkerweiterung“ festgesetzt. Der nördliche Teilbereich der zukünftigen Erweiterungsfläche enthält die Zweck-bestimmung „Sportplatz“ und der südliche Teilbereich ist der derzeitigen Parkplatznutzung entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ festgesetzt. Aufgrund des Umfangs der Zoo-Erweiterung und einer erforderlichen planungsrechtlichen Konflikt-bewältigung erfordert die angestrebte Nutzungsänderung die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufende, als öffentliche Grünfläche festgesetzte, Fußwegeverbindung am östlichen Rand des Plangebietes wird im Rahmen der Erweiterungsüberlegungen des Zoos berücksichtigt und daher ebenfalls in den Bebauungsplan miteinbezogen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes 843 ist es,

  • die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Zoogeländes zur Errichtung des „Artenschutzzentrums Affenpark“ zu schaffen und somit
  • eine geordnete, städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten.


Bebauungs- und Nutzungskonzept

Das „Artenschutzzentrum Affenpark“ soll zukünftig vorzugsweise für die Haltung von Menschenaffen (Gorillas, Schimpansen und Orang Utans) zur Verfügung stehen. Diese werden ergänzt durch weitere, kleinere Arten. Die Konzeption sieht eine vollständige Neugestaltung der Plangebietsfläche südlich ab der vorhandenen Zoobrücke vor. Auf dieser etwa 2,0 Hektar großen Fläche sollen mehrere Warmhäuser mit umgebenden, größtenteils übernetzten Außenanlagen entstehen. Die Gebäude sollen in Teilen an den Grundstücksgrenzen entstehen. Am östlichen Rand würde der dort geplante Wirtschaftsweg zugleich eine räumliche Trennung des Zoogeländes von den Gärten der Wohnbebauung darstellen.

Das „Artenschutzzentrum Affenpark“ soll in den kommenden Jahren bis etwa 2030 in vier zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten (0-3) realisiert werden. Der Bauabschnitt 0., die Erweiterung des vorhandenen Gorilla-Außengeheges, wurde bereits realisiert. Für den 1. Bauabschnitt, den Neubau des neuen Affentropenhauses im Bereich des zerstörten Affenhauses, wurde im Juni 2024 das Richtfest gefeiert Während diese Vorhaben noch auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes genehmigt werden konnten, ist für den 2. Bauabschnitt innerhalb der Erweiterungsfläche die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Der 3. Bauabschnitt ist grundsätzlich ebenfalls auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes genehmigungsfähig, dieser ist jedoch für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Hinweis:

Zur weiteren Kommunikation möchten wir Sie bitten, uns Ihre Kotaktdaten zu nennen. Diese werden ausschließlich intern für dieses Verfahren genutzt und nicht weitergegeben! Außerdem sind sie erforderlich, damit nach Satzungsbeschluss eine persönliche Abschlussmitteilung versendet werden kann.

Kontaktperson

Andre Sagawe

Telefon: 0 21 51 / 86-3744

Zimmer 280
 

Anschrift

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Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Stadt Krefeld stellt Bauleitpläne in eigener Verantwortlichkeit auf, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Im Rahmen von Bauleitplänen ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Diese dient dem Zweck, das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Verarbeitung von Namens- und Adressdaten ist zudem erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB nachzukommen.
 

Empfänger von Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
− Mit der Sache befasste Fachbereiche der Stadt Krefeld
− Dritte, die im Auftrag der Stadt Krefeld in die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eingebunden werden
− Gerichte im Rahmen von Normenkontrollverfahren
 

Speicherdauer/Löschfristen

Auch nach Ablauf der Fristen für einen Normenkontrollantrag kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Daher werden die personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.
 

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Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.
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