Bürgerbeteiligungen

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten in Ihrer Region. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Bebauungsplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp" aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 15.04.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Flächennutzungsplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen hat am 13.12.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp" im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.03.2024 bis 15.04.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Flächennutzungsplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Wohnquartier Am Schützenhof"

In der Sitzung am 02.03.2022 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ aufzustellen, parallel erfolgt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.02.2024 bis 05.04.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
Bebauungsplan Stadt Schwerte Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof"

In der Sitzung am 02.03.2022 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ aufzustellen, parallel erfolgt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.02.2024 bis 05.04.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
Bebauungsplan Stadt Schwerte Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland", 1. Änderung

In seiner Sitzung am 13.09.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 163 „Gewerbegebiet Nattland“ der Stadt Schwerte einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für einen Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Bebauungsplan Stadt Schwerte Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 24 "Grünstraße", Aufhebung

In seiner Sitzung am 13.09.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, die Unterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 24 „Grünstraße“ der Stadt Schwerte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung für einen Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
Umfrage Stadt Schwerte Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Schwerter Ferienspaß 2024 – Was wünscht ihr euch?

Welche Ideen und Wünsche hast du für den Ferienspaß 2024? Mach uns deine Vorschläge, was du gerne in den Ferien machen willst.

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 11.12.2023 bis 29.02.2024
  • Teilnehmer 19 Teilnehmer
Meldeverfahren Stadt Schwerte Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

Trash WE can

Wo fehlen dir Mülleimer in Schwerte? Wo liegt viel Müll rum? Wo könnte ein Mülleimer helfen?

Jetzt seid ihr gefragt! Wir brauchen eure Standortvorschläge für neue Mülleimer!

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.10.2023 bis 15.12.2023
  • Meldungen 13 Meldungen
  • Bewertungen 55 Bewertungen
Orte des Interesses Stadt Schwerte Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Schwerte

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.09.2023 bis 06.10.2023
  • Meldungen 43 Meldungen
  • Kommentare 12 Kommentare
  • Bewertungen 151 Bewertungen
Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schwerte Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 „Lebensmittelmarkt Dohrbaum“

Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat am 10.05.2023 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Lebensmittelmarkt Dohrbaum" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. 

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2023 bis 14.08.2023
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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